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Vorübergang - Osternachtswache

Liturgie

Mit dem Vorübergang (hebr. Pessach resp. Pas|cha) wird das Werk zweier Engel bezeichnet, sowohl jenes Todesengels, der die Osterfeiernden bei seiner strafenden Heimsuchung aufgrund des paschalischen Lammes schonte, dessen Blut die Türpfosten kennzeichnete und dessen Fleisch die Feiernden ernährte, als auch des Lebensboten, der die Botschaft von der Auferstehung unseres HErrn Jesus Christus, des wahren Osterlammes, verkündete, dessen Fleisch uns vom Tode befreite, damit wir „Gerechtigkeit Gottes” in ihm würden, und dessen Botschaft uns tröstet, – daß der „ewige” Tod überwunden ist! Die Angelia (Engelswort = Botschaft) von der Erweckung unseres Heilandes – von den Frauen den Aposteln weitergereicht – ist die Grundlage dieses Dienstes „des Vorübergangs”, unserer österlichen Danksagung und des Zeugnisses:

„Der HErr ist wahrhaftig auferstanden! Halleluja!”

Zu Beginn des Dienstes sollte nur „der Vorhof” — das Kirchenschiff soweit beleuchtet sein, wie für den Dienst erforderlich. Auf jedes weitere Licht sollte man verzichten. Ebenso soll kein liturgisches Licht brennen.

Beim Einzug des Osterlichtes der Osterkerze dürfen sämtliche Leuchkörper leuchten. Von diesem österlichen Licht werden alle liturgischen Lichter entzündet – währenddessen singt man das altehrwürdige Ostertroparion als Osterlied.

Auch der Gebrauch der Gewänder richtet sich nach dem obgenannten Umgang mit dem Licht. Während der erste Teil der Osterwache an der Kommunionstelle im Amtsornat zu verrichten ist, werden nach der Verkündigung der Osterbotschaft in der Fürstenpforte die weißen Gewänder angezogen. In der ganzen Woche bis zum Weißen Sonntag werden keine anderen Farben für die liturgischen Obergewänder verwendet. In jenen Kirchen, wo geweihte Geistliche des höheren Amtes in der presbyteralen Stufe dienen, tragen dieselben den Chortalar ihres Amtes als Untergewand von Anfang an. — Dies gilt auch für die ganze Oktave.

 

 

 

Osterfeier

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