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Unser heiliges Engelamt

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Unser Engelamt trat in den 80-ern des letzten Jahrhunderts, am 7. Mai 1983, in Erscheinung. Dazu führte keine Absicht, das hochheilige Amt Jesu aus sich heraus eigenmächtig zu ergreifen. Vielmehr ging diesem Ereignis eine göttliche Amtskreierung voraus, was bei einer höheren katholischen Amtsstufe selbstverständlich ist.

Dieselbe bestand aus den 3 vorausgegangenen Gottesdiensten (1., 2. und 3. Dienst in den Jahren zuvor), aus prophetischer Berufung und Aufforderung, aus legitimer Liturgie (anwesend waren stets der letzte ordentliche Unterdiakon – später der gewählte und erste zugelassene Diakon, der fast 100-jährig wurde, des weiteren seine Söhne, katholisch-apostolisch getauft, welche sodann unter den ersten Priestern in der KAG Gossliwil geweiht wurden – und die Glieder der örtlichen KAG, welche selbstverständlich und ordentlicherweise das Buch „Die Liturgie und andere Gottesdienste der Kirche“ nach süddeutschem Ritus verwendeten), aus der Prüfung der Fähigkeit und Würdigkeit der Teilnehmer der heiligen Weihen (viri probati – bewährt in der niedrigeren Amtsstufe) und aus dem Protokoll, vor den heiligen Weihen, dessen Aufsetzung von kirchenrechtlicher Bedeutung ist.

Zur Gesetzlichkeit unsrer Amtsgenese zählen die Umstände, daß die KAG Gossliwil als eine Leuchtergemeinde seit dem XIX. Jahrhundert unter den Aposteln den Beinamen „Albury der Schweiz“ trug (was eigentlich von herausragender katholischer und apostolischer Bedeutung ist) und für die KAG Gossliwil bekanntlich der allerletzte Engel der KA Gemeinden am 25. Januar 1901 geweiht wurde. Somit folgte die gesetzliche und nicht vagantive Amtsergreifung (das Ergreifen des bischöflichen Stuhls ist die ungebrochene Tradition der Amtsübernahme in der ganzen Kirche seit Uranbeginn) als eine Nachfolge der Apostel (Sukzession nach apostolischer Absicht – „zum Heil und zum Besten der ganzen Kirche1).

Denn der Geist (derselbe ist als der Geist der Prophetie nach dem Schriftzeugnis das Zeugnis Jesu) legte für diese Amtsentstehung im zeitlichen Ratschluß innerhalb der Katholisch-apostolischen Gemeinden eine natürliche und ordentliche Berechtigung an, um die Amtsgnade nach göttlichem Sinn und Willen ergreifen zu können.

Zur Amtslegitimität trägt wesentlich die Teilnahme des landeskirchlichen Bischofs (Christkath. Kirche Kanadas) im Gottesdienst bei. Auch die Vorschriften für den Kirchendienst und die kirchliche Verwaltung sehen für jede Amtshandlung die bischöfliche Autorität voraus, was von einer doppelten Bedeutung (doppelte apostolische Bekräftigung) der apostolischen Sukzession Zeugnis ablegt, sowohl nach der Weise der katholischen kirchlichen Praxis zur sakramentalen Wertigkeit des hl. Amtes als auch nach apostolischer Ordnung und prophetischer Bedeutung der Amtsgnade (historische Berufung, Einsetzung des allerletzten Engels und die vorschriftsmäßige Fortsetzung des Amtswerkes).

Beides beinhaltet die Dimension der Vollmacht (exousia – exusia) – jene Macht, welche einen Diener (qerapwn – therapon)  im Haus Gottes unter der Hauptschaft Jesu (Hebr. 3,5) zu einem gottgefälligen Verwalter der göttlichen Geheimnisse (Mysterien /Sakramente) befugt.

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1 - aus der typischen Ansprache in der “Ordnung der Einführung

 

Eine andere Erscheinung des HErrn


Genau einen Monat nach Weihnachten (Erscheinung Jesu im Fleische – Crhistophania) gedenken wir einer Erscheinung des verherrlichten Christus auch nach dessen Himmelfahrt und der pfingstlichen Ausgießung des Heiligen Geistes, als der HErr in der Lichtgestalt (Apg. 9) dem eifrigen Christenverfolger begegnete und in der Blendung des Augenlichts Saulus seinen verblendeten geistlichen Zustand veranschaulichte. Da schickte ihn der HErr zu seinem Diener Hananias, seinem erwählten Werkzeug (Engel und Bischof von Damaskus), um von den Händen des gesandten Boten gesegnet (EphataritusKatechumenenweihe) und daraufhin ebenso getauft zu werden. Erst später erfuhr Paulus während der heiligen Liturgie (Apg. 13), auf das Geheiß des Heiligen Geistes, die Aussendung im Apostelamt. Dieser Tag im Kirchenjahr ist denkwürdig für die Entstehung unseres heiligen Botenamtes.

 

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