Zum liturgischen Bereich
Liturgisch | Beitrag

Buße & Absolution

Liturgie

In jedem Tagesdienst wird die Gnade Gottes verkündigt, da wir unsere beständige Anbetung mit einem Bußakt beginnen. Indem wir mit dem Geist der Fürbitte die Sünden des Volkes Gottes am Altar öffentlich bekennen und um Reinheit und Heiligkeit aller beten, wird uns das zuteil, was wir für andere erflehen und erbeten, nämlich Sühne und Versöhnung. Wo wir keinem Menschen Schaden zugefügt und Gott sonstwie nicht erzürnt hätten, und uns unser Gewissen nicht plagt, sind wir folglich nicht verpflichtet, das Beichtgespräch zu suchen.

Dort hingegen, wo wir uns so verschuldet haben, daß der Frieden gebrochen und in irgendeiner Form geschädigt wurde und die Liebe Gottes verletzt worden ist, sollten wir Beichtgespräch und Absolution in der Kirche suchen. Ebenso, wenn wir uns aufmachen, in unserem Leben einen neuen Lebensabschnitt anzugehen, uns dazu Gott widmen wollen und seinen Segen und Heiligung begehren, wird uns auch eine Formalbeichte im Glauben erbauen und im Frieden und Leben bestärken. Damit drücken wir aus, daß wir in jeder Lebenslage Gottes sind – sein sind wir, wie auch er, unser heiliger Vater, Gott der Menschliebe und Freundlichkeit ist.

 

 

 

Material zum Herunterladen:

Bußdienst - Heft

      Bußdienst - Einzelseite

 

 

 

Zum Portal