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Die gesetzliche Herzensbeschneidung

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Bei unserer Taufe, als wir nach göttlichem Recht beschnitten wurden, blutete unser Herz nicht, da bereits das Herz unseres Erlösers dafür nach seinem Tod blutete. Vielmehr tat es sich auf, um den Zugang für den Heiligen Geist zu öffnen, damit derselbe einziehe und daselbst für immer bleibe. Da seine Gottheit immerwährend im himmlischen Thronsaal in zeitloser Herrlichkeit verbleibt, und uns seine geistliche (hypostatische) Ausgießung heimsucht, werden unsere Herzen mit jenem Herz geeint, kraft dessen Liebe unsere Rettung kam, mit dem Herzen des verherrlichten Christus, damit wir aus dem HErrn Jesus Gott als Vater erfahren, als Kinder des Höchsten und Teilnehmer an seiner göttlichen Natur.

Das hochheilige Werk des Heiligen Geistes, welches wir erfahren sollen, ist die Barmherzigkeit und die Gnade seiner göttlichen Liebe, die uns zu Nachahmern Gottes gestaltet. Während die Beschneidung des Leibes als äußeres Zeichen die Beschnittenen zur Befolgung der äußerlichen Gebote des Gesetzes verpflichtet (Gal. 5, 2), erfüllt unsere Beschneidung das ganze Gesetz, indem uns der Sinn des Gesetzgebers gegeben wird, um ebenso zu leben und zu handeln. Von unserer Bildung her, nach dem ersten Adam, zeigt uns die innere Gewissensstimme an, wann wir Rechtes oder Unrechtes tun. Die Wandlung zu Kindern Gottes, wo die Getauften nach dem vollkommenen Menschen (nach dem letzten Adam) gestaltet werden, bewirkt, dass wir Unrecht durch die Überwindung verachten, indem wir den Sünder nicht verurteilen, sondern ihm zum Heil verhelfen. Mit der Taufe begann nämlich jene Weihezeit der Gotteskinder, in welcher sie als ein priesterliches Geschlecht verpflichtet sind, wie sie die Gnade empfangen und erfahren haben, auch Barmherzigkeit zu üben, Gnade vor Recht, damit sie so lange ein göttliches Werkzeug der Heiligung für ihre Umwelt sind, bis alles schlußendlich offenbar wird und wir, wenn sich unsere Hoffnung erfüllen wird, als Gottessöhne in der Auferstehung geoffenbart werden.

Gerade in der Vorfastenzeit (von Septuagesimä bis Quadragesimä) sind wir angehalten, unserem Stand aus der hl. Taufe gemäß zu handeln: – das Unrecht, welches uns verletzte, zu erkennen, damit wir selbst die Ungerechtigkeit meiden. Denn dort, wo wir ungerecht behandelt wurden, wird unserem Bewußtsein gänzlich klar, wie die Sünde die Liebe Gottes schmerzt. Solchen unseren Schuldnern sind wir verpflichtet, zu vergeben, damit auch uns, wo wir uns verfehlen, der Schuldenerlass zuteil wird. Zur Heiligkeit der Getauften gehört jedoch nicht nur die obgenannte Verzeihung! Erst wenn wir an uns begangenes Unrecht auch vergessen und dem Betreffenden, soweit möglich, dies mitgeteilt haben, haben wir denselben für Gott geheiligt.

Aus dem Tod unseres Heilandes Jesu Christi leuchtet die Heiligkeit hervor, welche im Glauben Berge versetzt, im Handeln die betrübten Augen erhellt, im Zeugnis die verhärteten Herzen löst, in der Liebe die Trauernden tröstet und in der Hoffnung die Einsamkeit überwindet – was wir als den Sieg über die Welt, die Sünde und den Satan in dem Sakrament der Heiligen Taufe verstehen.

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Die Liebe Gottes ist ausgegossen in unsere Herzen durch den Heiligen Geist, der uns gegeben ist.

Röm. 5, 5