Dass unsere Gespräche über das Kirchenrecht und über unsere Vorschriften zum
Kirchendienst bei der Pfingstversammlung so spannend sein würden, hätte keiner von uns erwarten können. Obwohl unser Kirchenrecht und unsere Vorschriften zum Kirchendienst im
Vergleich nicht sehr umfangreich sind, verbergen doch die meisten Zeilen sehr viel an Materie des Glaubens und des Lebens – dadurch beschäftigten uns fast alle
sakramentalen Themen, von der Hl. Taufe bis hin zur sakramentalen Ehe. Letztere soll nach mehrheitlichem Dafürhalten einmalig sein, und die Bekränzung (Gebete über die
Vermählten) soll auch dann der ersten Eheschließung vorbehalten bleiben, wenn einer der Brautleute verwitwet ist. Lediglich die Versprechen (Verlobungsdienst) mitsamt
einem abschließenden Segen sollen demnach bei einer legitimen zweiten Ehe verbleiben.
Überraschend war die einhellige Festlegung, bei der Vervollständigung der Hl. Taufe
auch die Anbetung des Dreieinigen einzuschließen. Dies bedeutet allerdings, dass, mit Ausnahme der orientalischen Mitchristen, welche eine solche Anbetung Gottes bei der
sakramentalen Taufe pflegen, alle übrigen Mitgetauften aufgefordert werden sollen, bei der pastoralen Aufnahme den Vater, seinen Sohn und den Heiligen Geist vor dem Altar
anzubeten und zu preisen. Es bewog uns keinesfalls die Überzeugung, mit den Ostkirchlichen etwas allein wahres und echtes sakramental zu feiern, sondern eher die Feststellung,
dass der Glaube an den Dreieinigen, welcher eine Grundsäule der Christenheit und des Neuen Bundes ist, nicht gepflegt wird, sondern eher geschwächt oder gar abgelehnt wird. Der
Glaubensmangel ist vor allem im Bundesglauben unerträglich – Jesus forderte die Seinen auf: „Glaubt an Gott und glaubt an mich!“. Die Leugnung der
Dreifaltigkeit drückt doch unmissverständlich aus, dass das Bekenntnis Christi verfehlt wird, wenn seine Gottheit und Menschheit der eine Person (Hypostase) nicht im
gleichen Atemzug bekannt wird. Die weitere Folge davon ist – die eindeutige Verletzung des Neuen und ewigen Bundes in seinem kostbaren Blut...
Nun befinden wir uns im prophetischen Kreis der Zeit nach Pfingsten. Und solange
wir im täglichen Morgendienst und -gebet die vom Hl. Geist begnadeten Propheten lesen, beten wir jede 4. Psalmwoche in einer Aufbruchstimmung, so auch erstmals in der nächsten
Woche. Allerdings gilt die Aufbruchsregel nur für die Morgen- und Abendgebetsdienste – es entfallen das biblische Lied (Kantik) und die Fürbitte mit Weihrauch. Wir
sind davon überzeugt, dass Gott so wirkt, wie Er es will, und wie es seiner göttlichen Absicht entspricht! Unter der abschließenden Fürbitte aller unserer Gebete, in welchen
Bitten, Gebet, Fürbitten und Danksagung vor Gottes Antlitz gebracht werden, verstehen wir etwas ganz Besonderes. In diesem urchristlichen Gebet treten wir ja bekannter Weise
nicht für andere Menschen ein, um von uns aus für sie zu beten. Vielmehr ist dies ein heiliger Akt, in welchem wir uns mit unserem Haupt Jesus Christus verbinden, der sich für
alle und alles vor dem Thron seines Vaters erhebt, um jene und jenes mitzutragen, wofür er in seinem eigenen Blut litt und einen Bund schloss. Folglich sollen wir in der
Liturgie unseren Glauben an das hohenpriesterliche Amt mit einer Handlung bezeugen, welche die himmlische Wirklichkeit zum Ausdruck bringt: Er ist es, der aufgrund seiner
Verdienste eintritt, um in Heiligkeit zu erhalten, was unserem himmlischen Vater heilig ist. Da uns sein Eintreten mehrfach in der Botschaft der Heiligen Schrift begegnet,
wissen wir, dass es für uns Zeiten geben mag, zu welchen er anders handelt. Solches bekennen wir in den Aufbruchswochen, und beschließen sie mit der Großen Fürbitte am letzten
Wochentag im Abenddienst.
Nehmen wir, bitte, solche Wochen ernst und mit häuslicher
Anbetung verstärkter wahr – es ist kein einfacher liturgischer Brauch, sondern vielmehr der Ausdruck unseres Glaubens, dass Jesus Christus oder der Messias der Erlöser
ist, der sich herablässt, um die Schwachen zu stärken und die Verlorenen zu suchen, um die Glaubenden im Glauben zu vertiefen und die Trauernden zu trösten! Nicht wir sind das
Werk Gottes, sondern Er, der Vollkommene, und unsere Einheit mit Ihm, damit unsere Hände den Willen des Vaters ausführen, unsere Lippen die Freudenbotschaft aussprechen und
unsere Gedanken durch den Heiligen Geist durch die Augen des Hauptes schauen und sehen. Allein aus dieser Gottesschau bringen wir heilige Gedanken, Worte und Werke hervor, und
sind würdig unseres Gottes, des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.
|