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7.‘23. Tagesgedanken

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Bereits gestern in der Eucharistie des Herrentags begegnete uns in der Epistel (1. Ptr. 2, 11-17) das apostolische Gebot: „Ehrt den König!“, resp. wie es in anderen Übersetzungen heißen mag: „Ehrt den Kaiser!“. Auch dieses apostolische Gebot scheint auf den ersten Blick rein zeitlich begrenzt zu gelten, da es heute, mit ganz wenigen Ausnahmen, keine Alleinherrscher oder Könige mehr gibt. Manche Mitchristen sind der Auffassung, dass dieses Ehrgebot des Königs auf die demokratischen Ämter anzuwenden sei. Da Petrus unter anderem in den Versen 13-14 schrieb: „Unterwerft euch um des HErrn willen jeder menschlichen Ordnung: dem Kaiser, weil er über allen steht, den Statthaltern, weil sie von ihm entsandt sind, um die zu bestrafen, die Böses tun, und die auszuzeichnen, die Gutes tun.“, um die Art der Herrschaft zu beschreiben, an welche sich die Unterwerfung anschließt, ist es doch ersichtlich, dass die Demokratie weder dem diktatorischen Stil entspricht, noch vom göttlichen Recht der Stellvertretung Gottes Zeugnis gibt. Die vorchristlichen Alleinherrscher verstanden sich in der göttlichen Würde, welche ihnen im apostolischen Gebot zugestanden wurde, damit sie vor Gott für ihre Handlungen zur Rechenschaft gezogen werden. Die christlichen Könige hingegen nahmen durch ihre königliche Salbung teil an der Würde des Königssohns (Mt. 17, 24-26) Jesu Christi, um in seinem heiligen Namen bis zur Offenbarung seiner Herrlichkeit zu herrschen. Die heute noch übriggebliebenen christlichen Monarchen sind den demokratischen Regeln unterworfen, meist freiwillig. Dies bedeutet, dass den demokratischen Ämtern (den Präsidenten, Kanzlern u. ä.) kein absoluter Gehorsam gebührt. Im Lobgesang Mariens vernehmen wir ein prophetisches Zeugnis, welches sich damals auf die Zukunft bezog, uns jedoch erreichte – „Er stürzt die Mächtigen vom Thron und erhöht die Niedrigen“. Weder die Könige, noch die demokratischen Regierungen besitzen das Recht auf unbedingten Gehorsam, sondern „die Niedrigen“, welchen im göttlichen Sturz die Macht übertragen wurde, damit sie sich selbst und ihrem Gewissen gehorsam seien wie Gott gegenüber.

Wie einst die Könige, sind heute die Getauften kraft ihrer Salbung als königliches Geschlecht in der göttlichen Pflicht, nach ihrem Gewissen zu handeln und in die demokratischen Ämter solche Mitmenschen zu wählen, welchen sie es zutrauen, dass sie am geeignetsten für das Recht und die Ordnung sorgen würden. Die schlussendliche Verantwortung vor dem Antlitz Gottes haben die Wähler bekommen. Bedeutet dies nun, dass es keinen König mehr gibt, welchem unser Gehorsam gelten soll? Es gibt doch den König, samt seinem Königssohn, vor welchem sowohl der Gehorsam als auch die Unterwerfung geboten sind – unser Heiliger Vater in den Himmeln und sein einziggeborener Sohn und unserer Heiland Jesus Christus.

Ebenso wie wir die apostolische Satzungen unverkürzt betrachten, um sie nach einer zeitgemäßen Auslegung zu befolgen, da Gottes Wirken sowohl räumlich als auch zeitlich wahrnehmbar ist, gehen wir auch mit der mosaischen Satzung um. Bereits Josua legte die Regel (Jos. 1, 7-8) zu diesem Umgang an: „Sei nur mutig und stark und achte genau darauf, dass du ganz nach der Weisung handelst, die mein Knecht Mose dir gegeben hat. Weich nicht nach rechts und nicht nach links davon ab, damit du Erfolg hast in allem, was du unternimmst. Über dieses Gesetzbuch sollst du immer reden und Tag und Nacht darüber nachsinnen, damit du darauf achtest, genau so zu handeln, wie darin geschrieben steht. Dann wirst du auf deinem Weg Glück und Erfolg haben.“ Statt nach der Weisung Moses wortwörtlich und direkt zu handeln, war das Volk des Alten Bundes dazu verpflichtet, über die Gebote zuerst „nachzusinnen“, um aus der Erkenntnis des Herzens nach dem Willen Gottes zu handeln.

Der Sinn der Gebote liegt jedoch darin, die Einheit mit Gott nicht nur im Glaubensbekenntnis zu erfahren, sondern dieselbe zu erleben. Denn der Glaube der Gläubigen an Gott entsteht keineswegs durch unser Grübeln und Vermuten, sondern in jenen seinen Erscheinungen, wenn der Heilige von sich aus die Gemeinschaft mit seinen Menschenkindern sucht, um dort ein Bündnis zu begründen. Der Glaube des Alten Bundes schloss keineswegs jenen des Neuen Bundes aus. So glaubten die Hebräer Gott und dem Moses, um jenes Land zu erreichen, in welchem „Milch und Honig“ fließt – das Reich der Himmel und der Vollendung, wie wir an Gott und Jesus glauben. Auf der Erde aber floss noch fließt nirgendwo die mütterliche Nahrung von Kühen oder Bienen – mit diesen Begriffen soll die „mütterliche“ Zukunft verkündet werden, jene Liebe und Fürsorge unseres HErrn, der uns dazu anleitet, Ihm nachzufolgen. Seine Braut, das Volk und die Kirche Gottes, entstand ja nicht aus sich selbst heraus; – aus dem heiligen Bund aus Gott wird sie zur Mutter eines neuen Geschlechts, welches dorthin gelangen soll, wo Gott, der die Menschennatur in seinem Thronsaal annahm, thront. Diese „himmlische Hochzeit“ stellt der Glaube des Bundes dar, und sie befähigt uns, Gott dorthin nachzufolgen, was wir im heutigen Abendgebet (Off. 4) betrachten werden, nämlich in den unerschaffenen Himmel – den Thronsaal Gottes, womit das hochheilige Gebet Jesu erhört wird:

Vater, ich will, dass alle, die du mir gegeben hast, dort bei mir sind, wo ich bin. Sie sollen meine Herrlichkeit sehen, die du mir gegeben hast, weil du mich schon geliebt hast vor der Erschaffung der Welt.

(Joh. 17, 24)

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Tagesgebet

Heiliger Vater, ewiger Gott, durch dessen Geist der ganze Leib der Kirche geleitet und geheiligt wird, nimm an unser Gebet für die Bischöfe, Priester und Diakone der gesamten Kirche und für Deine ganze Herde und Gemeinde. Sende auf uns herab die vielfältigen Gaben Deines Geistes, und verleihe uns Gnade, dieselben zu Deiner Ehre zu gebrauchen, auf daß jedes Glied Deiner Kirche in seinem Beruf und Amt Dir in Wahrheit und Gottseligkeit diene, durch Jesum Christum, unseren auferstandenen HErrn, welchem sei mit Dir und dem Heiligen Geiste Ruhm und Ehre jetzt und in Ewigkeit. Amen.