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Die Woche des Aufbruchs

KAG Ordinariate

Wenn in der Wüstenwanderung des Auszugs aus Ägypten das Heiligtum der Stiftshütte abgebaut und die Gemeinde der Hebräer weiterziehen sollte, füllte sich das Zelt mit dem Rauch (Ex. 40, 34 ff), so dass die Priester den Bereich des Heiligen nicht betreten konnten. Auch vom himmlischen Heiligtum kennen wir im Bericht des geheimen Buches der Offenbarung St. Johannes den dichten Dunst im Heiligtum (Off. 15, 8) – welcher es für jene ebenso unbetretbar machte, die sich dem Heiligen des himmlischen Tempels nahen können. Im Zuge der gottesdienstlichen Anpassung wurde während der letzten Jahre die Aussetzung der Fürbitte für bestimmte Zeiten im Kirchenjahr aufgrund prophetischen Zeugnisses verfügt. Vor uns liegt nun in diesem Jahr die erste Aussetzung dieser liturgischen Ordnung des Aufbruchs.

Ab dem Morgengebetsdienst am Montag dem 27. Februar bis zum Morgengebetsdienst am 4. März 2017 werden sowohl die Kantika als auch die Fürbitte ausgelassen, jedoch nicht das einfache Fürbittgebet. Statt der Fürbitte soll das Abschlussgebet gesagt werden – das Fürbittgebet soll zu der Zeit nicht mit Zusatzgebeten erweitert werden.

Für die Tagesdienste gilt eine andere Regel. Dort findet die große Fürbitte ab dem Morgendienst vom Mittwoch dem 1. März bis zum Samstag dem 4. März nicht statt – sowohl gemäß dem prophetischen Aufbruch, als auch zur Reinigung der Rauchfässer, da ab dem 1. März die österliche Bußzeit beginnt.

Am Vorabend des Sonntags Quadragesimä am 4. März, als dem ersten Dienst des HErrentags, kann die übliche Fürbitte der Dienste resp. der Gebetsdienste stattfinden, ausgenommen die Kantika, welche bis Ostern üblicherweise ausgelassen werden.

In der häuslichen Anbetung wird lediglich ab dem Morgengebet vom 1. März bis zum Osterfest das Kantikum der Tagzeit übersprungen.

11. 02. 2017

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